Verwaltungsgericht heisst Beschwerde des Stadtrats gut
Zwingliplatz: Zurück auf Feld eins
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Stadtrats gegen einen Entscheid des Statthalteramts gutgeheissen und die städtische Verkehrsanordnung am Knoten Zwingliplatz wiederhergestellt.

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Stadtrats gegen einen Entscheid des Statthalteramts gutgeheissen und die städtische Verkehrsanordnung am Knoten Zwingliplatz wiederhergestellt.
Screenshot: Google Maps
Am 21. Mai 2021 informierte die Stadt Winterthur über die neue Verkehrsanordnung für den Zwingliplatz. Um den Verkehr möglichst flüssig zu halten, sollten als kurzfristige Sofortmassnahmen die Linksabbiegebeziehungen auf dem Oberen und Unteren Deutweg sowie aus der stadtauswärts führenden Tösstalstrasse aufgehoben werden. 74 Rekurse sind beim Statthalteramt gegen die Verkehrsanordnung eingegangen. Das Statthalteramt hiess diese gut und hob die Verkehrsanordnung des Stadtrats auf. Damit gab sich die Exekutive allerdings nicht zufrieden und zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter, «weil der Entscheid des Statthalteramts die Umsetzung einer kostengünstigen Massnahme verhinderte, von der täglich Tausende Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs und andere Verkehrsteilnehmende profitieren würden».
Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde des Stadtrats gut, wie dieser mitteilt. Er hätte sich «mit guten Gründen» für die Aufhebung der genannten Linksabbiegebeziehungen ausgesprochen. Auf jeden Fall sei die Anordnung vertretbar gewesen, weshalb das Statthalteramt sein Ermessen zu Unrecht über dasjenige der städtischen Behörde gesetzt habe. Die Verkehrsanordnung vom 21. April 2021 wird nun wieder hergestellt. Gegen das Gerichtsurteil können die Rekurrentinnen und Rekurrenten innert dreissig Tagen eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.