Publiziert 18. Mai 2023, 08:20
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Ausgenommen Restaurantbesucher

Fahrverbot zum Reitplatz ist kein Provisorium mehr

Die letzten Sommer erlassene, versuchsweise Verkehrseindämmung auf der Reitplatzstrasse ist nun eine reguläre Anordnung.

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George Stutz
Das Fahrverbot (Ausnahme Restaurantbesucher) gilt ab der Tössbrücke.

Das Fahrverbot (Ausnahme Restaurantbesucher) gilt ab der Tössbrücke.
George Stutz

Der Sportplatz und das Tössufer im Raum Reitplatz zählen zu den beliebtesten Naherho-lungszielen in der Stadt Winterthur. Dies führte in den vergangenen Jahren aufgrund un-rechtmässig parkierter Fahrzeuge und hohem Verkehrsaufkommen immer wieder zu chaoti-schen Verkehrssituationen. Insbesondere an schönen Wochenenden war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge oft nicht mehr gewährleistet.

Im Sommer 2022 erliess die Stadt darum im Rahmen eines Versuchs ein vorübergehendes Fahrverbot auf der Reitplatzstrasse. Berechtigten Sporttreibenden und Restaurantbesuchen-den war der Zubringerdienst erlaubt.

Zufahrt für Beizbesucher und Berechtigte von Sportvereinen

Das Monitoring zeigte, dass die Massnahme gut aufgenommen wurde und sich bewährt hat. Erholungsuchende wichen mehrheitlich auf den Parkplatz Reitplatz in der Bannhalde aus oder verzichteten ganz auf das Auto. Es konnten nur wenige Falschparkierungen festgestellt werden, und es mussten kaum Bussen verteilt werden.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde der Verkehrsversuch in eine dauerhafte Verkehrsanord-nung überführt. Das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder gilt, wie im Versuch, von der Tössbrücke an. Berechtigte der Sportvereine und Restaurantbesuchende dürfen bis zum Restaurant und zur Sportanlage fahren.