Publiziert 05. Juli 2022, 08:37
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Verkehrsanordnung für den Zwingliplatz

Stadt akzeptiert Entscheid des Statthalteramts nicht

Die Stadt zieht den Entscheid des Statthalteramtes zur Überprüfung ans Verwaltungsgericht weiter. Sie ist überzeugt, dass das Unterbinden von drei Linksabbiegespuren als Sofortmassnahme den Verkehr am Zwingliplatz verflüssigen und den öffentlichen Verkehr bevorzugen würde.

r
red
Wie sieht die Verkehrsanordnung für den Zwingliplatz künftig aus? Das Verwaltungsgericht soll entscheiden.

Wie sieht die Verkehrsanordnung für den Zwingliplatz künftig aus? Das Verwaltungsgericht soll entscheiden.
Screenshot: Google Maps

Am 21. Mai 2021 informierte die Stadt Winterthur über die neue Verkehrsanordnung für den Zwingliplatz. Um den Verkehr möglichst flüssig zu halten, sollten als kurzfristige Sofortmassnahmen die Linksabbiegebeziehungen auf dem Oberen und Unteren Deutweg sowie aus der stadtauswärts führenden Tösstalstrasse aufgehoben werden. Diese Sofortmassnahmen kämen unter anderem insbesondere dem öffentlichen Verkehr zugute, hiess es in der städtischen Mitteilung.

74 Rekurse sind beim Statthalteramt gegen die Verkehrsanordnung eingegangen, wie das Departement Bau mitteilt. Das Statthalteramt habe die Rekurs gutgeheissen und die Verkehrsanordnung des Stadtrats aufgehoben. Damit gibt sich die Exekutive allerdings nicht zufrieden und zieht den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Grund dafür: Die Vorinstanz habe mit ihrer Verfügung das rechtliche Gehör, die Gemeindeautonomie und das Willkürverbot verletzt. «Die Vorinstanz hat mit der angefochtenen Verfügung eine Verkehrsanordnung aufgehoben, ohne auf die Argumente der Rekursparteien konkret einzugehen. Die Verkehrsanordnung wurde mit der Begründung aufgehoben, es handle sich nicht um eine geeignete Massnahme, obschon sie mit keinem Wort auf die bestehende Situation auf dem Zwingliplatz und die durch die Verkehrsanordnung offensichtlich zu erwartenden Verbesserungen eingeht», heisst es im Schreiben weiter.

«Ermessen offensichtlich missbraucht»

Stattdessen stelle sie nur die zwei geprüften Varianten «LSA optimiert» und «Kreisverkehr» aus einem Verkehrsgutachten einander gegenüber und erachte nur die Variante Kreisverkehr als geeignete Massnahme. Damit verpflichte sie die Stadt Winterthur implizit zur Projektierung und Ausführung eines millionenteuren und mit starken Immissionen verbundenen Projekts «Kreisverkehr» beziehungsweise zur Sanierung von Strassen, die ihre Lebensdauer noch nicht erreicht hätten, «womit sie ihr Ermessen offensichtlich missbraucht und eine äusserst sinnvolle kurzfristige Massnahme zur Verflüssigung des Verkehrs und Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs willkürlich ausschliesst».

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