Publiziert 13. Feb. 2023, 16:50
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Bevölkerung soll mitdiskutieren

Frauenfelderstrasse: Stadtrat akzeptiert Urteil

Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgericht gegen das Strassenprojekt Frauenfelderstrasse und wird ihn nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Zwei Rekurse sind noch hängig.

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Ramona Kobe
Das Verwaltungsgericht hat einen Stimmrechtsrekurs gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben beim Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse gutgeheissen. Der Stadtrat akzeptiert das Urteil.

Das Verwaltungsgericht hat einen Stimmrechtsrekurs gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben beim Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse gutgeheissen. Der Stadtrat akzeptiert das Urteil.
Screenshot: Google Maps

Das Verwaltungsgericht hat den Stimmrechtsrekurs gegen das Strassenprojekt Frauenfelderstrasse in Oberwinterthur gutgeheissen. Im Urteil vom 12. Januar hiess es, dass die Praxis des Winterthurer Stadtrates betreffend den bewilligten, gebundenen Ausgaben nicht zulässig sei. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid, wie er in einer Medienmitteilung schreibt, und wird ihn nicht ans Bundesgericht weiterziehen.

Rückblende: Die Frauenfelderstrasse zwischen Stadtrainbrücke und Talwiesenstrasse ist am Ende ihrer Lebensdauer angekommen und soll saniert werden. Das Projekt für rund 11,4 Millionen Franken sieht vor, den Fahrbereich leicht zu verschmälern, um dadurch die Trottoirs breiter gestalten zu können. Für Velofahrende werden durchgehend markierte Velostreifen zur Verfügung stehen, und zusätzliche Mittelinseln bei den Fussgängerstreifen sollen zu einer erhöhten Sicherheit führen. Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten muss die bestehende Baumallee komplett ersetzt werden.

Weiter werden die Parkplätze neu angeordnet und von 95 auf 56 reduziert. Parkfelder im Bereich der Gewerbebetriebe sollen mit einer maximalen Parkdauer ohne Privilegierung für Anwohnenden signalisiert werden.

Beschlüsse aufgehoben

Das Vorhaben des Stadtrats kam bei der Bevölkerung nicht gut an. Insgesamt fünf Einsprachen von direkt betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen sind eingegangen. Mit diesen konnte sich die Stadt zwar einigen, doch: Nachdem der Stadtrat im August einen Kredit von 10,9 Millionen Franken für die Sanierung der Strasse für gebunden erklärt hatte, sodass das Parlament nicht darüber diskutieren konnte, reichten 36 Stimmberechtigte der Stadt, darunter 19 Mitglieder des Parlaments, eine Stimmrechtsbeschwerde gegen diesen Entscheid beim Bezirksrat ein. Sie forderten, die Neugestaltung im Parlament zu diskutieren, sowie das Mitspracherecht der Bevölkerung.

Zwei Rekurse gegen konkrete Bestandteile des Strassenprojekt sind beim Regierungsrat noch hängig.

Zwei Rekurse gegen konkrete Bestandteile des Strassenprojekt sind beim Regierungsrat noch hängig.
George Stutz

Der Bezirksrat Winterthur hatte den Stimmrechtsrekurs gegen das Strassenprojekt abgelehnt, weshalb die Beschwerde ans Verwaltungsgericht weitergezogen und von diesem gutgeheissen wurde. Der Beschluss des Stadtrats zu den gebundenen Ausgaben und den Beschluss des Bezirksrats wurden in der Folge aufgehoben.

Stadtrat will hängige Rekurse abwarten

Der Stadtrat kann die rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass der Bevölkerung bei der Kreditfestsetzung für das Projekt die Mitwirkung nicht entzogen werden darf, grundsätzlich nachvollziehen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Allerdings sind beim Regierungsrat noch zwei Rekurse gegen die Projektfestsetzung auf konkrete Bestandteile des Projektes hängig, die auch Einfluss auf die Kosten haben könnten. «Es ist dem Stadtrat deshalb ein zentrales Anliegen, möglichst bald einen Entscheid zu den beiden hängigen Rekursen zu erhalten», wie er schreibt. Er wolle dies nicht mit einem Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht auf unbestimmte Zeit verzögern. Erst wenn der Ausgang dieses zweiten Verfahrens klar sei, wolle der Stadtrat über die weiteren Schritte entscheiden.

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