84XO erklärts
Wie fülle ich die Wahlzettel korrekt aus?
Die Wahlkuverts für die Kantons- und Regierungsratswahlen vom 12. Februar sind versandt. 84XO erklärt, wie das Wählen mit Listen funktioniert.

Streichen, kumulieren, panaschieren: 84XO erklärt, wie das Wählen mit Listen funktioniert.
George Stutz
Am Sonntag, 12. Februar, werden 180 Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte sowie sieben Regierungsräte und Regierungsrätinnen bestätigt oder neu gewählt, beziehungsweise abgewählt. Die Stimmbevölkerung hat dabei die Möglichkeit, die ausgefüllten Wahlzettel vorzeitig brieflich oder am Wahlwochenende direkt an der Urne abzugeben. Jede stimmberechtigte Person darf dabei nur einen Wahlzettel abgeben, zudem dürfen auf dem Wahlzettel höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
Zu beachten bei der Regierungsratswahl
- Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
- Jede Person darf nur einmal genannt werden.
- Jede Person muss mit Name, Vorname und weiteren Zusätzen (beispielsweise Wohnort oder Beruf) eindeutig bestimmbar sein.
- Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.
Zu beachten bei der Kantonsratswahl
- Der gewählte, vorgedruckte Wahlzettel kann unverändert oder verändert abgegeben werden.
- Es können auch leere Wahlzettel verwendet werden, um selber Kandidierende von den vorgedruckten Wahlzetteln zusammenzustellen.
- Wählbar sind nur Personen, die auf einer der Listen aufgeführt sind.
- Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
Was ist erlaubt?
- Namen zu streichen,
- Namen handschriftlich zu wiederholen (Kumulieren),
- Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den Wahlzettel zu schreiben (Panaschieren).
- Der gleiche Name darf jedoch höchstens zweimal auf dem Wahlzettel vorkommen.
- Änderungen am Wahlzettel müssen persönlich und handschriftlich erfolgen.
- Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Empfehlung: Kennziffer, Name und Vorname der Kandidierenden angeben, nötigenfalls weitere Angaben machen.
Achtung bei brieflicher Stimmabgabe
Ausführliche Anleitungen zu den Wahlen finden die Stimmberechtigten zudem im Kuvert mit den Wahlunterlagen. Wichtig bei brieflicher Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis unterschreiben und beilegen, da ansonsten die Wahlzettel ungültig sind. Zu beachten ist zudem das letztmögliche Datum für die briefliche Stimmabgabe via Post. Dieses findet sich auf dem Stimmrechtsausweis.